Grundversicherung
Psychologische Psychotherapien können gemäss Entscheid des Bundesrates vom
19. März 2021 zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Der Hausarzt/-ärztin stellt hierfür eine Anordnung aus. Die Abrechnung erfolgt nach dem Tarmed Tarif.
Selbstfinanzierung
Sie tragen die Kosten selbst und investieren so in Ihre Entwicklung und Ihre Lebensqualität. Dabei gelangen keine Informationen über die Behandlung an Dritte (Krankenkasse, Ärzte usw.). Eine Sitzung inkl. Vor- und Nachbereitung wird Ihnen zum Tarif von SFr. 180 verrechnet. Die Abrechnung erfolgt durch die Ärztekasse.
Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen haben bis anhin einen Beitrag an die Therapiekosten übernommen. Mit dem Anordnungsmodell und damit der Möglichkeit über die Grundversicherung abzurechnen, haben Leistungen aus der OKP (obligatorischen Krankenpflegeversicherung) in der Regel «Vorrang» gegenüber den Leistungen aus den Zusatzversicherungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung über deren Handhabung.
Invalidenversicherung (IV)
Wenn eine Therapie unmittelbar der beruflichen Eingliederung dient oder der Behandlung eines Geburtsgebrechens dient, bezahlt die IV Psychotherapien bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.